Geschwisterermäßigung: Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig dieselbe Einrichtung besuchen, wird für die weiteren Kinder ein reduzierter Beitrag fällig.
Staatlicher Beitragszuschuss (): Für Kindergartenkinder gewährt der Freistaat Bayern einen Zuschuss von 100 € pro Monat. Dieser gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
Bayerisches Krippengeld: Eltern von Krippenkindern können ab dem 1. Geburtstag (einkommensabhängig) bis zu 100 € monatlich direkt vom Staat erhalten.
Mittagessen: Ein warmes Mittagessen ist nicht im Beitrag enthalten und muss extra bezahlt werden.
Zahlungsweise: Die Beiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten.
Verspätete Abholung: Bei Überschreitung der Buchungszeit fällt ein Aufwendungsersatz von 10 € pro angefangene halbe Stunde an.